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Dies ist ein Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder eine juristische Person) und der Langner Communications AG (im folgenden "LANGNER" genannt) über die Nutzung der Software go*PLC sowie der zugehörigen Dokumente (im folgenden zusammenfassend go*PLC genannt). Mit der Installation und Benutzung von go*PLC erklären Sie sich mit allen Bestimmungen dieses Vertrags ausnahmslos und ohne Einschränkung einverstanden. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrags nicht oder nicht vollständig einverstanden sind, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum, jedoch VOR Erhalt der Freischaltcodes, vom Kauf zurücktreten; der Kaufpreis wird Ihnen dann (ggf. abzüglich einer Bearbeitungsgebühr) zurückerstattet. go*PLC ist Eigentum von LANGNER und international urheberrechtlich geschützt. go*PLC wird Ihnen nicht verkauft, sondern zur beschränkten Nutzung überlassen. Mit diesem Lizenzvertrag räumt Ihnen LANGNER ein nicht ausschließliches, eingeschränktes Nutzungsrecht zu den folgenden Bedingungen ein:
Nutzungsumfang
Eine go*PLC-Lizenz ist an die Person eines Entwicklers gebunden, der vor der Benutzung von go*PLC bei LANGNER namentlich registriert werden muss. Eine go*PLC-Lizenz darf ausschließlich von diesem namentlich registriertem Entwickler benutzt werden. Es handelt sich NICHT um eine sogenannte "Floating License", die gleichzeitig oder abwechselnd von unterschiedlichen Entwicklern benutzt werden darf. Eine dauerhafte Umregistrierung des Entwicklers, der go*PLC benutzt, ist möglich.
Mit den im folgenden beschriebenen Ausnahmen dürfen Sie go*PLC auf einem einzelnen, für den persönlichen Gebrauch des bei LANGNER registrierten Entwicklers bestimmten Computer installieren. Sie dürfen eine Kopie von go*PLC auf einem Netzwerk-Fileserver installieren, um go*PLC über ein lokales Netz (ohne Zugang von außen) auf dem Computer des bei LANGNER registrierten Entwicklers zu benutzen.
Weitergabe der Laufzeitdatei goPLC.DLL mit Ihren Anwendungsprogrammen
Sie dürfen unmodifizierte Kopien der Laufzeitdatei goPLC.DLL ohne zusätzliche Lizenzgebühren zusammen mit den Anwendungsprogrammen, die Sie mit go*PLC entwickelt haben, an Dritte weitergeben, wenn Ihr Anwendungsprogramm nur mit der Laufzeitdatei zusammen funktioniert und wenn Sie sich an die folgenden Bestimmungen halten. Die Weitergabe jeglicher anderer Bestandteile von go*PLC, insbesondere der Lizenzdatei goPLC.LIC, der SPS-Simulation und des S7 Configuration Wizard, ist ausdrücklich untersagt.
Mit jeder Weitergabe der Laufzeitdatei müssen Sie die Copyright-Meldung "Für Teile des Codes Copyright © 2005 Langner Communications AG. Alle Rechte vorbehalten." auf Ihren Datenträgern, auf der Verpackung und auf der Titelseite der Dokumentation bei jeder Anwendung anbringen, der Sie die go*PLC-Laufzeitdatei beifügen möchten. Sie stellen LANGNER von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Weitergabe und Benutzung der go*PLC-Laufzeitdatei zusammen mit Ihren Anwendungen ergeben können. Sollte LANGNER Ihnen verbesserte oder korrigierte Versionen der Laufzeitdatei zur Verfügung stellen, dürfen Sie diese ebenfalls unter den genannten Einschränkungen weitergeben.
Einschränkungen
Sie dürfen go*PLC als Ganzes oder in Teilen auf keine andere Art kopieren oder benutzen als ausdrücklich in diesen Lizenzbestimmungen festgelegt. Sie dürfen Ihre Nutzungsrechte nicht (z.B. im Wege der Vermietung oder Unterlizenzierung) auf Dritte übertragen. Sie dürfen go*PLC komplett und permanent einem Dritten übergeben, sofern Sie keine Kopien zurückbehalten, der Dritte sich mit diesen Lizenzbestimmungen ohne Einschränkungen schriftlich einverstanden erklärt und LANGNER von der Lizenzübertragung unmittelbar schriftlich in Kenntnis setzt. Durch einen solchen Transfer wird Ihre go*PLC-Lizenz automatisch beendet. Sie dürfen go*PLC nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren.
go*PLC darf ausschließlich zur Entwicklung von Endbenutzeranwendungen genutzt werden, die anderen Anwendungen keinen programmatischen Zugriff auf die in go*PLC enthaltene Funktionalität ermöglichen. Die Nutzung von go*PLC zur Entwicklung von Softwarekomponenten (z.B. linkfähiger Objektcode oder Bibliotheken), Kommunikationsservern (z.B. DDE-Server oder OPC-Server), Middleware, oder Gateways ist ausdrücklich untersagt.
Für die go*PLC-Demoversion gilt weiterhin die Einschränkung, dass diese Software ausschließlich dazu eingesetzt werden darf, die Eignung von go*PLC für Ihren Verwendungszweck zu testen. Die produktive Nutzung von Software, die mit der go*PLC-Demoversion entwickelt wurde, ist nicht zulässig.
Dauer der Lizenz
Ihr Nutzungsrecht von go*PLC beginnt nach der Zahlung der Lizenzgebühren, nach der Installation und nach der Registrierung bei LANGNER. Sie können die Lizenz jederzeit beenden, indem Sie go*PLC zusammen mit allen eventuell angelegten Kopien zerstören. Ihr Nutzungsrecht endet automatisch, sobald Sie gegen eine Bestimmung dieses Lizenzvertrags verstoßen. Sie erklären sich damit einverstanden, im Falle einer solchen Beendigung go*PLC zusammen mit allen eventuell angelegten Kopien zu zerstören.
Gewährleistung und Haftung
Für käuflich erworbene Lizenzen garantiert LANGNER für den Zeitraum von 1 Jahr nach Kauf, dass go*PLC gemäß der von LANGNER beschriebenen Spezifikationen funktioniert. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge kann LANGNER nach eigener Wahl die Software ersetzen oder den Kaufpreis erstatten, sofern Sie innerhalb der Garantiefrist eine nachprüfbare Mängelanzeige zusammen mit einem Kaufnachweis an LANGNER senden. Dies ist die einzige Gewährleistung und Haftung seitens LANGNER. LANGNER garantiert nicht die Eignung von go*PLC für einen bestimmten Verwendungszweck. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für go*PLC vorgesehenen Einsatzbedingungen verursacht werden. LANGNER haftet in keinem Fall für etwaige direkt oder indirekt durch go*PLC verursachte Schäden oder Folgeschäden (z.B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung, Datenverluste). In jedem Fall bleibt die Haftung auf die Höhe der gezahlten Lizenzgebühren beschränkt.
Für die Demoversion von go*PLC schließt LANGNER jegliche Gewährleistung und Haftung aus.
Schlußbestimmungen
Dieser Vertrag beinhaltet die vollständigen Lizenzbestimmungen und ersetzt alle eventuell zuvor getroffenen Regelungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Annahme Ihres Auftrags ist ausdrücklich daran gebunden, dass Sie diesen Lizenzbestimmungen zustimmen und dass eventuell in Ihrem Auftrag enthaltene abweichende Bestimmungen keine Anwendung finden. Sollte eine der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit im übrigen dadurch nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Formulierung zu ersetzen, die dem ursprünglich Gemeinten weitestmöglich nahekommt. Für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und LANGNER gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
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